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PRVA unterstützt kritische Sicht des PR-Ethik-Rats zum Thema Koppelungsgeschäfte

PRVA-Präsidentin Susanne Senft ist der Ansicht, dass das OGH-Urteil gegen Kennzeichnungspflicht der Glaubwürdigkeit der Medien und damit einer der tragenden Säulen der Demokratie schadet. 

Entrüstung und Unverständnis löst das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) auch im Vorstand des PRVA aus. Dieses am 26. September 2016 gefällte Urteil besagt, dass Gefälligkeitsartikel in Printmedien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. „Von Seiten des Public Relations Verband Austria ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar. Es ist bedauerlich genug, dass wir gehäuft mit Gefälligkeitsberichterstattung konfrontiert sind. Dass nun der OGH dieser auch noch den Weg ebnet, ist eine große Enttäuschung“, sagt PRVA-Präsidentin Susanne Senft. „In der schnelllebigen Medienlandschaft ist es für Menschen selbst mit hoher Medienaffinität mitunter schwer zu differenzieren. Die Mehrheit der Rezipienten hat bei dieser Darstellungsform keine Chance, objektive Berichterstattung von ‚Gefälligkeitsberichterstattung‘ zu unterscheiden. Deshalb ist absolute Transparenz gefordert, die in Qualitätsmedien vorbildlich praktiziert wird“, betont Senft. Als Beispiel nennt sie den Hinweis, wenn ein Bericht erst aufgrund einer Einladung eines Unternehmens zu Stande gekommen ist. Der Rezipient kann aufgrund dieser Information selbst entscheiden, wie er die Berichterstattung bewertet.

In Zeiten wie diesen, wo das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in Medien einen Tiefpunkt erreicht haben, ist unabhängiger Journalismus das Gebot der Stunde. Jede Form von Intransparenz wird vom PRVA abgelehnt. „Für den PRVA ist das vorliegende OGH-Urteil ein herber Rückschlag. Zumal sich die PR-Branche große Mühe gibt, Content-Marketing von der imagebasierten PR zu unterscheiden. Dieses Urteil bestätigt einmal mehr die unverzichtbare Arbeit des PR-Ethik-Rats“, hält die PRVA-Präsidentin abschließend fest.

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PRVA-Präsidentin Susanne Senft: „Für den PRVA ist das vorliegende OGH-Urteil ein herber Rückschlag.“

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