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„Fernsehen ohne Grenzen“ für alle audiovisuellen Medien

Europäisches Parlament stimmte über Richtlinie zu audiovisuellen Medien ab.
Durch die Revision der Richtlinie werden unter anderem neue Regeln für Produktplatzierungen und Werbung im Fernsehen eingeführt.

In Zukunft sollen Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Kinderprogrammen, Dokumentarfilmen und Ratgeberprogrammen verboten sein.

Bei Sendungen wie Kinofilmen, Fernsehfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen obliegt es den Mitgliedstaaten, Produktplatzierung zuzulassen oder nicht. Sendungen, die eine solche Form der Werbung beinhalten, müssen speziell gekennzeichnet sein. Es gilt auch die Bedingung, daß der Inhalt der Sendungen auf keinen Fall beeinflußt werden darf.

Werbeunterbrechungen werden in Zukunft alle 30 Minuten möglich sein. Das gilt für Fernsehfilme, cinematographische Filme und Kinderprogramme und Nachrichtensendungen. Ausnahmen gelten für Serien, Reihen, leichte Unterhaltungssendungen und Dokumentarfilme.

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Richtlinie auf den Kinder- und Jugendschutz. Es soll die Medienkompetenz der Jugendlichen steigen. Gleichzeitig hat sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, daß Mitgliedstaaten ihre Fernsehanstalten anhalten sollen, einen „Code of Conduct“ für Werbung aller Art für Kinderprogramme zu entwickeln. Fernsehsendungen, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen könnten, müssse man besser kennzeichnen. Neue Fernsehgeräte müssen mit Filtersystemen ausgestattet sein.

Besonderes Augenmerk wird auf europäischen Werke und deren Förderung gelegt. Die Aufnahme der europäischen Werke in video-on-demand Kataloge und in elektronische Programmführer muß forciert und die Auswirkungen der Richtlinie auf die kulturelle Vielfalt regelmäßig überprüft werden.
markus.stradner@europarl. europa.eu

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