Recht

Computer ist ein Rundfunkgerät

Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Besitz eines Computers bereits die Grundlage für die Rundfunkgebühr darstellt. Das ist ein interessanter Ansatz in der aktuellen Diskussion um eine Kulturabgabe als Flat Rate und die Festplattenabgabe. Die GIS hört sicher aufmerksam zu.

[pageview url=“http://kress.de/mail/tagesdienst/detail/beitrag/118260-bundesverfassungsgericht-bestaetigt-rundfunkgebuehr-internetfaehige-computer-sind-empfangsgeraete.html“ title=“http://kress.de/mail/tagesdienst/detail/beitrag/118260-bundesverfassungsgericht-bestaetigt-rundfunkgebuehr-internetfaehige-computer-sind-empfangsgeraete.html“]

Über den Author

Florian Laszlo

Schreiben Sie ein Kommentar