„Krone“ vs. „Österreich“.Der Oberste Gerichtshof bestätigt das Ersturteil des Wiener Handelsgerichts.
Das Frage, ob die „Kronen Zeitung“ Mitbewerber „Österreich“ als „Perlen-vor-die-Säue-Blatt“ oder „Billig-Postille“ bezeichnen darf, ist geklärt. Der Oberste Gerichtshof ist in einer von Fellner angestrebten außerordentlichen Revision dem Ersturteil des Wiener Handelsgerichts gefolgt und hat die „Kronen Zeitung“ wegen „sittenwidriger schlagwortartiger Pauschalherabsetzung“ zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Streitpunkte waren zwei Briefe von Michael Jeannee vom April und Mai 2007. Das Handelsgericht hatte beschieden, dass Pauschalabwertungen und grobe Beschimpfungen sittenwidrig und nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Neben der Unterlassungsverpflichtung erkannte es „Österreich“ auch eine Schadensersatzzahlung zu. Das Berufungsgericht bestätigte die Unterlassungsverpflichtung, wies aber die Forderung auf Schadensersatz zurück. Fellner strebte daraufhin eine außerordentliche Revision an, der der Oberste Gerichtshof in einem unlängst veröffentlichtem Urteil Folge gab.