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Weltfremde Stilblüten aus dem Musik-Urheberrecht

Große Entfernung zwischen Urheberrecht und der Realität. Einerseits soll man Musik-CDs nicht mehr wegwerfen dürfen, andererseits beraten Software-Hersteller ihre Kunden, wie sie den Kopierschutz umgehen können, weil ein Programm vom Markt genommen wird.
Der Paradigmenwechsel in der Musikwirtschaft hin zu neuen Geschäftsmodellen und Nutzungsformen führt zu zahlreichen wundersamen Entwicklungen, die die teilweise Realitätsferne des Urheberrechts deutlich machen. Stellungnahmen und Aussendungen diverser Unternehmen und Lobbyingorganisationen trudeln fast jede Woche ein. Der Abwehrkampf der Platzhirschen in der Musik- und Filmwirtschaft wird mit viel Aufwand betrieben.

Die Meldung, daß es verboten werden soll, seine erworbenen CDs zu vernichten, erstaunt dann den unbedarften Musikkonsumenten doch etwas. Im Urheberrecht ist dies jedoch vollständig gedeckt, denn der Künstler genießt auch einen Bestandsschutz für sein Werk nachdem er es verkauft hat. Der Käufer darf es nicht zerstören, er hat nur ein eingeschränktes Eigentumsrecht erworben. Das könnte man dann natürlich auch auf jede Ausformung eines Werkes beziehen und damit auf jede CD. Eine tatsächliche Durchsetzung dieses Rechtes ist natürlich gänzlich unmöglich und würde nur den ohnehin schon hohen Anteil an Urheberrechtsverletzungen im täglichen Leben erhöhen. Das Unverständnis zeigen auch die Kommentare von Usern in einem Forum.

Hintergrund dieser Forderung war übrigens ein amerikanischer Musikjournalist, der seine Demo-CDs versteigert hat und sie, bei mangelndem Interesse, auch entsorgt hätte. Der Anwalt der klagenden Universal Music Group sieht auch in der Zerstörung eine ungenehmigte Verbreitung. Ziel der skurrilen Idee ist, die Rechte des Musikerwerbers zu beschränken. Mehr

Statt echten Eigentumsrechten an dem Träger, sollen nur eingeschränkte Nutzungsrechte vermittelt werden. Somit erhält man nur eine beschränkte Nutzungsberechtigung an der Musik, die wohl nicht über Anhören hinausgehen wird.

Dagegen spricht allerdings der Erschöpfungsgrundsatz, der einem einmal rechtmäßig in Verkehr gebrachten Träger von urheberrechtlich geschützten Werken eine gewisse Freiheit zusichert. Somit ist es rechtlich möglich CDs zu verschenken und zu verkaufen, sowie es auch möglich ist eine Zeitung weiterzugeben. Bei den Printmedien ist es übrigens ein ganz wichtiger Effekt, da nur so eine höhere Leserzahl als Auflage entstehen kann. Man bemerkt, daß die urheberrechtliche Definition stark von wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängt.

Cobra übernehmen Sie wird real

Wer kennt es nicht, das selbstzerstörende Bandgerät der 60er-TV-Serie Mission Impossible, das nach Weitergabe des geheimen Auftrages in Rauch aufgeht. So ähnlich, wenn auch weniger dramatisch, soll es jetzt auch die CD können. Damit wären auch die oben beschriebenen Probleme gelöst.

Die Münchner DVD-D Germany Ltd. www.einmal-dvd.com hat eine solche DVD auf den Markt gebracht und sieht die Nutzung vor allem in der Filmbranche. Nach dem ersten Abspielen hat man 48 Stunden und kann den Film so oft wie gewollt ansehen. (Filmtipp: 48 hours mit Nick Nolte und Eddie Murphy, der Walter Hill-Klassiker von 1982).

Gelesen auf pte

Rechte sind schnell entzogen

Mit Digital Rights Management – DRM sollte das Handling der diversen Rechte und deren Sicherung ermöglichen. DRM sind im Endeffekt Computerprogramme, die den Zugriff auf Dateien ermöglichen und deren Funktion verhindern oder ermöglichen.

So wie ein nach Kanada ausgewanderter Amerikaner nach einem Festplatten-Fehler seine teuer gekaufte iTunes-Musiksammlung nicht mehr neu laden konnte, kann es auch ohne Umzug passieren. Der Amerikaner hatte für seine Songs nur die Nutzungsrechte in den USA erworben. Mit der guten alten CD wäre ihm das nicht passiert.

Microsoft rät zur DRM-Knacken

Ein weiterer Weg den Zugriff auf rechtmäßig erworbene Dateien zu verlieren blüht nun Microsoft-Nutzern. Das MSN-Music Portal in den USA entwickelt den DRM-Schlüssel nicht mehr weiter. Damit ist es Nutzern nicht mehr möglich das Abspielen auf neuen Geräten (etwa einem neuen PC) zu ermöglichen.

Nun entsteht die lustige Situation, daß gerade der große Feind aller Hacker und Schwarzkopierer seinen eigenen Kunden erklärt, wie sie den DRM-Schutz umgehen können, um weiter ihre Musik hören zu können.

Gelesen in der Presse

 

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