Unerlaubte Bewerbung.Fellner-Zeitung hat gegen die Bestimmungen, in denen die Verwendung von ÖAK-Daten für Werbezwecke geregelt sind, verstoßen.
Der Vorstand der Österreichischen Auflagenkontrolle (www.oeak.at) hat gegenüber der Tageszeitung „Österreich“ (www.oe24.at) eine Rüge ausgesprochen. Begründet hat man dies zumal mit Verstößen gegen die Bestimmungen, in denen die Verwendung von ÖAK-Daten für Werbezwecke geregelt sind. Der konkrete Vorwurf: „Österreich“ habe im Jänner 2009 nicht gemeldete Auflagenzahlen veröffentlicht und zudem einen „unzulässigen Vergleich unterschiedlicher Auflagenkategorien“ mit anderen Medien vorgenommen, führte die ÖAK aus. Die Verwendung von Auflagenzahlen ist in den seit 2008 gültigen Statuten geregelt, „die ÖAK übernimmt es, Verletzungen dieser Bestimmungen zu verfolgen“, heißt es dort.