Gerade erst haben wir von den Urhebergesprächen der WKO berichtet (Artikel) und schon gibt es einen aktuellen Beweis für die Beschränkung der Meinungsfreiheit mit urheberrechtlichen Mitteln.
Volkswagen hat mit einem Spot zum Football Superbowl – dem Sportereignis mit den höchsten Zuschauern in den USA, bei dem es regelmäßig zu einem kreativen Wettstreit der Werbespots kommt – einen Coup gelandet und einen höchst erfolgreichen Spot gelauncht. Dieser erschien schon vorab auf Youtube und wurde bisher immerhin mehr als 40 Millionen Mal dort abgespielt. Der Erfolg war so groß, dass sogar eine neue Version für das europäische TV gedreht wurde.
Greenpeace hat dies zum Anlass genommen die Idee des Spots für seine Zwecke zu karrikieren (Focus Online-Bericht-Spot). Diese Persiflage ist VW gegenüber kritisch und verändert die Geschichte des Spots gekonnt. Hier ist auch kein urheberrechtskritisches Vorgehen zu bemerken.
Als dunkle Seite der Macht zeigt sich jedoch Lucasfilm, das Unternehmen von Star Wars-Schaffer George Lucas, der sein oft breit zu Schau getragenes Gutmenschentum schnell vergessen hat. Sein Unternehmen klagte gegen Greenpeace Deutschland und setzte bei Youtube nicht nur die Sperre des Spots, sondern des gesamten Youtube-Channels von Greenpeace durch. Besonders sinnlos erscheint dies vor allem dadurch, dass es im Internet ohnehin nicht tatsächlich möglich ist die Meinungsfreiheit zu beschränken.
Das ist der ultimative Beweis für den Missbrauch von Autorenrechten als Machtmittel zur Erreichung anderer Ziele. Lucasfilm greift über Gebühr in die freie Meinungsäußerung von Greenpeace ein. Die vorgeworfene nicht lizensierte Nutzung der Filmmusik wird hier als Argument angeführt.
Hier verhindert ein kleiner Teil eines neuen Gesamtwerkes (Spot von Greenpeace), das selbst urheberrechtlichen Schutz genießt, dessen Aufführung. Das entspricht geltendem Recht. Die überschießende Maßnahme der Gesamtsperre zeigt, wie schnell Meinungsfreiheit anderen (dunklen) Mächten geopfert wird und wie gefährdet Meinungsfreiheit durch das geltende Urheberrecht und internationale Medienkonzerne mit teils vorauseilendem Gehorsam ist.
Egal wie man zu den Maßnahmen von Greenpeace steht, wird hier ein grundsätzliches Thema angesprochen. Rein rechtlich wäre auch auf Basis des geltenden Urheberrechtes diskussionswürdig, dass es sich bei der Nutzung der bekannten Melodie ebenso um ein Zitat handelt, wie typisch rasselndes Atmen oder andere im Alltag oft zitierte Sequenzen. Diese machen gerade die Bedeutung des Filmes aus und bilden den Grundstock für das Vermögen von Herrn Lucas. Dessen überzogene Maßnahme ist ein Schlag gegen alle seine Fans und die legitimen Interessen der Öffentlichkeit.