Die eingereichten Arbeiten sollten sich durch kritisches Denken, Courage, hohe Fachkompetenz und soziale Verantwortung auszeichnen.
Die Journalistengewerkschaft vergibt auch heuer in Kooperation mit VERBUND für publizistische Leistungen im Bereich der politischen Berichterstattung einen Preis für elektronische Medien (Radio und Fernsehen). Dieser nach dem jahrzehntelang aktiven Gewerkschaftsmitglied Robert Hochner, dem langjährigen Mitarbeiter und Anchorman des ORF, benannte Preis wurde im Gedenken an diesen vorbildlichen Kollegen ins Leben gerufen und soll auch als Anreiz dienen, die Qualität der aktuellen politischen Berichterstattung in Österreich anzuheben. Das Preisgeld, zur Verfügung gestellt vom VERBUND, beträgt 7.500 Euro. Die eingereichten Arbeiten sollten sich durch kritisches Denken, Courage, hohe Fachkompetenz und soziale Verantwortung auszeichnen. In den Arbeiten des Preisträgers/der Preisträgerin soll eine kritische Haltung gegenüber Machthabern aller Art zum Ausdruck kommen.
Ein Vorschlag zur Prämierung kann sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Redaktionen erfolgen und muss eine ausreichende Begründung enthalten. Als Preisträger des Robert-Hochner-Preises können ausschließlich BerufsjournalistInnen (regelmäßige Mitarbeiter von Radio- und Fernsehsendern) vorgeschlagen werden, die vorwiegend österreichisches Publikum als Ziel ihrer Berichterstattung sehen. Die Arbeiten müssen auf CD oder DVD eingereicht werden. Einer Einreichung oder einem Vorschlag sind Kopien der auszeichnungswürdigen Arbeiten anzuschließen. Beurteilt werden soll nicht das journalistische Lebenswerk, sondern besondere journalistische Leistungen im Jahr 2012 (beginnend mit Mai) bzw. 2013. Vorschläge und Bewerbungen für den Robert-Hochner-Preis können bis Freitag, 26. April 2013, mit dem Vermerk „Hochner-Preis“ formlos an die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, Alfred Dallinger-Platz 1, 1034 Wien, gerichtet werden. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Journalistengewerkschaft bestellte Jury, wobei die Aufteilung auf mehrere gleichwertige Preisträger zulässig ist. Liegt keine auszeichnungs- würdige Arbeit vor, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Überreichung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch Bundespräsident Dr. Heinz Fischer am 28. Mai 2013.