Die Forderungen der Verlage nach einem eigenen Schutzrecht, das ihnen eine Handhabe gegen Verlinkungen in Suchergebnissen oder kommerziellen Blogs geben soll, wird in Deutschlang heftig und kontroversiell diskutiert (Freitag.de: Machtkampf um ein Gesetz http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-machtkampf-um-ein-gesetz). In Österreich geht es eher ruhig zu und gemäß eines Berichtes Der Presse plant auch Google keine Kampagne in Österreich, wie sie gerade deutsche Print(!)Medien ziert. (Meedia.de: Das unmoralische Angebot http://meedia.de/print/anzeigen-gegen-lsr-googles-unmoralisches-angebot/2012/11/29.html?utm_campaign=NEWSLETTER_MITTAG&utm_source=newsletter&utm_medium=email
Der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht, das dem Verlag unabhängig von Urhebern und Urheberrechten oder nachgelagerten Nutzungsrechten, ein eigenes Recht an den veröffentlichten Inhalten gibt, wurde in Deutschland vom Springer Verlag erfolgreich lobbyiert. Im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses wurden jedoch die Regelungen deutlich entschärft, sodaß im Sinne der Meinungsfreiheit nicht jegliche Verlinkung auf einen veröffentlichten Artikel untersagt werden kann. Das käme einem Kommunikationsverbot über Inhalte, die man in einer Zeitung gelesen hat gleich, ermöglicht aber auch Bloggern den kritischen oder aggregierenden Diskurs zu Artikeln eines bestimmten Themas. So etwa das Pottblog über die Presseberichterstattung zum Leistungsschutzrecht http://www.pottblog.de/2012/11/29/wie-einseitig-die-westdeutsche-allgemeine-zeitung-waz-uber-das-geplante-leistungsschutzrecht-lsr-fur-presseverleger-informiert/
Vornehmlich gerichtet ist das Gesetz gegen Suchmaschinen, allen voran Google, die mit der Verlinkung auf Medieninhalte zwar Besucher auf die Seiten bringen, allerdings sich für dieses Service mit Werbung bezahlen lassen. Das Konzept verkürzt in den Augen der Verleger diese um Werbeeinnahmen, die ihnen zustünden, da sie ja die Inhalte ins Web gestellt haben. Zudem verweist Google auch darauf, dass es eine Leichtigkeit ist, die Durchsuchbarkeit einer Seite zu verhindern und dies jedem frei steht. Die Folge ist jedoch, dass man de facto aus dem Bereich der öffentlichen Wahrnehmung herausfällt, was dem Verkehr auf einer Seite sicher nicht zuträglich sein kann.
Auf der einen Seite stehen Verfechter eines freien Zuganges zu Information und deren freier Weiterverbreitung (Die Stellungnahme der Internet Service Providers Austria – ISPA zum Thema Leistungsschutz http://www.ispa.at/presse/presseaussendungen/2012/ispa-leistungsschutzrecht-waere-eine-lose-lose-situation-fuer-alle/
und auf der anderen Seite die argumentierbaren wirtschaftlichen Interessen der Verlage (VÖZ: http://www.voez.at/b1334) , die die Folgen ihrer eigenen Freigiebigkeit mit Informationen im Netz zu kämpfen haben. Die Monetarisierung von Inhalten im Web ist eine große Herausforderung, die einige durchaus schon erfolgreich bewältigen – auch mit journalistischen Inhalten. Google und erst recht Blogger, die sich mit medialen Inhalten auseinandersetzen, sind wohl nicht diejenigen, die für einen geringere Zahl an Besuchern auf einer Nachrichtenseite sorgen – eher im Gegenteil.
Eine vollständige Übernahme der Artikel auf die eigene Seite ist fraglos verboten und geschieht ja auch in der Regel nicht. In der „guten, alten Zeit“ als es noch die Litfass-Säulen mit den Zeitungsseiten hinter Glas gab, hätte man auch niemanden als geschäftsschädigend bezeichnet, der Passanten gefragt hätte: „Interessieren Sie
sich für Autos?“ – „Dann müssen Sie unbedingt diesen Artikel lesen!“ und den Passanten zur Litfass-Säule zieht.
Im Interesse der Demokratie und der Verbreitung von Information in qualitativ hochwertiger Form, muss man den Verlagen viel Erfolg beim Online-Vertrieb von journalistischen Inhalten abseits des Boulevard wünschen. Der Schutz durch neue Rechte und steuerliche Förderungen hat sich jedoch in der Vergangenheit als wenig nachhaltig herausgestellt und sind eher dazu geeignet Märkte zu verzerren. Da gibt es in Österreich relevantere Einflussfaktoren, als Google.
Zum Thema Die Presse:
http://m.diepresse.com/home/techscience/internet/google/1318001/index.do?from=newsletter
Auf einen sehr guten Überblick über die Situation ebenfalls in der Presse von heute können wir leider nicht verlinken, weil dieser im Sonderheft Fokus: Geistiges Eigentum erschienen ist. Es steht eben doch nicht alles im Web und somit sollte der Interessierte die heutige (Freitag, der 30. 11.2012) Presse kaufen und Seite 27 studieren.
Florian Laszlo
PS: Pikanterweise habe ich diesen Artikel schon gestern am Abend in der sehr praktikablen IPad-App der Presse gelesen. Somit ist die App vielleicht doch das neue Papier?!