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Urheberrecht. Vorher Vereinbaren statt nachher (Weh)Klagen

Die ersten Schritte im Urheberrecht. Dr. Thomas Höhne schafft mit seinem neuen Buch eine umfassende Erfassung des status quo im Spannungsfeld Architektur und Urheberrecht. ER schafft überdies auch einen perfekten Einstieg ins Urheberrecht allgemein.
Es beginnt dabei schon mit den wichtigsten Punkten in den beiden Buchdeckel-Klappen, die mit wenigen Worten dem unbedarften Nicht-Juristen den Einstieg in die Materie ermöglichen. Auf den ersten 33 Seiten macht Höhne den Leser in leicht fasslichen Worten und unter größtmöglicher Auslassung juristischer Komplexität mit der Materie vertraut.

Die folgenden Seiten sind für jeden Bauherren, der die Zusammenarbeit mit einem Architekten plant, interessant. Vor allem aber richten sie sich an mit der Architektur und/oder Juristerei näher befasste Personen. Die Themen decken den kompletten Bereich der Architektur bis hin zu Filmbauten ab.

Es werden die legistischen und judikativen Grundlagen sowie die Fachmeinung wesentlicher Autoren vorsichtig abgewogen. Die Fragestellungen bleiben vielfach offen und Höhne hält sich mit seiner eigenen Meinung oft bedeckt.

Ab Seite 171 wird es dann für alle wieder spannend. Die „Anregung zur Vertragsgestaltung“ mit Auftraggebern, Miturhebern und Mitarbeitern ist die praktische Anleitung Streitfälle oder zumindestens Unklarheiten möglichst zu vermeiden.

Das ist der wesentlichste Tip des erfahrenen Urheberrechts-Anwaltes: Eine ausdrückliche Vereinbarung schützt den Auftraggeber und auch den Urheber vor unliebsamen Überraschungen. Vor allem der Zahler muss sich hüten, als er im Urheberrecht sehr oft nicht anschafft!

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