Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt Kritik der Journalistenorganisation.
ÖJC-Präsident Fred Turnheim zeigt sich „hocherfreut“, dass die vom Österreichischen Journalisten Club – ÖJC von Anfang an kritisierte Vorratsdatenspeicherung nun auch vom Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aufgehoben wurde. Doch weitere Gesetzesbestimmungen, die die Pressefreiheit in Österreich bedrohen bleiben in Kraft. Das gilt besonders für das Sicherheitspolizeigesetz, dass der ÖJC beim VfGH bekämpfen wird. Dafür hat der ÖJC vor einem Monat die „Meldestelle Pressefreiheit“ eingerichtet. Auch die Überlegungen einzelner Klubobleute im Nationalrat, die Berichterstattung über „Geheimnisse“ für Journalisten unter Strafe zu stellen, zeigen deutlich die antidemokratischen Tendenzen in unserem Land auf.
Der ÖJC fordert daher die politischen Parteien, die National- und Bundesräte und die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament auf, alles zu tun, damit die Pressefreiheit in Österreich gesichert und nicht angegriffen wird. Dazu gehört auch die Frage der Netzneutralität und der rasche und unkontrollierte Zugang der Menschen zum Wissen. Egal ob in den Medien oder im Internet. Der schleichende Versuch der Kontrolle der Bürger durch die Staatsgewalt wird vom ÖJC aus demokratiepolitischen Gründen abgelehnt.