In seiner Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahren zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz kritisiert der PRVA (Public Relations Verband Austria) vor allem die Schlechterstellung von Agenturen gegenüber allen anderen Interessenvertretern. Weitere Kritikpunkte sind die breite und Graubereiche-schaffende Definition von Lobbying und die Höhe der Gebührensätze.
Der PRVA begrüßt prinzipiell die geplante Einführung eines Interessenvertretungs-Registers (IVR) als Beitrag zu mehr Transparenz in der Interessenvertretung, erkennt allerdings beim vorliegenden Entwurf eine überschießende und nicht zweckgemäße Anlassgesetzgebung. Vor allem die Ungleichbehandlung von Agenturen gegenüber Verbänden und anderen Interessenvertretungen sticht ins Auge. So müssen nach dem vorliegenden Entwurf nur Agenturen Aufträge und deren Umfang sowie ihren Gesamtumsatz offenlegen, Verbände und andere Interessenvertretungen müssen das hingegen nicht tun. Auch müssen Agenturen ihre Mitarbeiter/innen explizit nennen, Verbände dürfen auf ihre Website verweisen. Insbesondere die Offenlegung von Auftraggebern sowie Auftragsgegenstand und -umfang bedeutet eine massive Diskriminierung von PR-Agenturen, die Lobbyingaufträge übernehmen bzw. erfüllen. „Wenn lediglich Agenturen die Themen ihrer Lobbyingaktivitäten transparent machen müssen, bedeutet das eine Schädigung der Marktposition von Agenturen“, betont PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl.
Schaffung von Graubereichen
Die im Entwurf enthaltene äußerst breite Definition von Lobbying schafft zu viele Graubereiche, ist aus der Sicht des PRVA nicht administrierbar und überschießend. Nach der vorliegenden Definition müssten im Grunde alle Mitarbeiter/innen aller Agenturen gemeldet werden, um nicht in die Gefahr einer Rechtsverletzung zu kommen. Auch gegenüber der Rechtsberatung gilt es den Geltungsbereich zu präzisieren. Die nach dem Gebührengesetz vorgesehenen Gebührensätze erscheinen dem PRVA als für die PR-Branche zu hoch. Gerade für kleine Agenturen, die Lobbyingtätigkeiten nur am Rande anbieten bzw. durch die breite Definition von Lobbying selbst wegen ihrer klassischen PR-Tätigkeiten zur Eintragung verpflichtet sind, bedeuten die Gebühren für das Unternehmen und alle relevanten Mitarbeiter/innen eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung.
Aus Sicht des PRVA kann das LobbyG nur ein Element eines Bündels von Maßnahmen sein, die sich insbesondere der Unvereinbarkeit von politischen Funktionen und Nebentätigkeiten, der Parteienfinanzierung und der Korruptionsbekämpfung widmen. Der vorliegende Entwurf birgt aber zahlreiche Gefahren elementaren wirtschaftlichen Schadens für die gesamte PR-/Lobbying-/Kommunikations-Branche, ohne dabei aber demokratiepolitischen Nutzen zu stiften. Der PRVA fordert vor allem eine konsequente und umfassende Regelung, die alle Interessenvertreter gleich behandelt.
„Um die Materie ausführlich und breit zu diskutieren, unterstützen wir die in der Öffentlichkeit bereits diskutierte Idee, eine parlamentarische Enquete zum Gesetzesentwurf abzuhalten“, erklärt PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl.