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PR-Ethik-Rat rügt „Sportwoche“, „Kurier“ und „Österreich“

Gefällige und unkritische Interviews sowie schlecht gekennzeichnete Kooperationen.

Aufgrund einer eingegangenen Beschwerde spricht der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations eine Rüge gegen die Tageszeitung „Österreich“ aus. In der Ausgabe Salzburg vom Sonntag, dem 13. November 2011, findet sich auf Seite 23 ein halbseitiges, redaktionell aufgemachtes Interview mit Frau Dr. Elke Antosch, die das „Haus der Schönheit“ in Salzburg betreibt. Direkt darunter ist ein halbseitiges Inserat des „Hauses der Schönheit“ platziert. Der redaktionelle Text enthält keinerlei Kennzeichnung als entgeltliche Einschaltung. Der PR-Ethik-Rat sieht Grund zur Annahme, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem (gefälligen und unkritischen) Interview und dem Inserat besteht. Für die Leserinnen und Leser sind die Zusammenhänge nicht klar erkennbar. Diese fehlende Transparenz wird nun vom PR-Ethik-Rat gerügt. „Österreich“ wurde mehrfach um Stellungnahme ersucht, dem Rat liegt bis heute keine Antwort vor.

Auch die „Sportwoche“ knöpft sich der PR-Ethik-Rat vor: Der „Sportwoche“ Nr. 43 vom 25. Oktober 2011 lag ein „Sportwoche Special“ bei. Dem PR-Ethik-Rat liegt eine Beschwerde vor, dass es sich dabei um eine entgeltliche Sonderbeilage des ORF handle, die nicht eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Die Beilage wird im Innenteil mit „ORF guide“ und „ORF Special“ bezeichnet. Nach Meinung des Rats ist der kommerzielle Charakter der Sonderbeilage für den Leser mit diesen Bezeichnungen nicht eindeutig erkennbar. Die „Sportwoche“ wurde mehrfach kontaktiert, eine Stellungnahme liegt dem Rat bis heute nicht vor.

Die mangelhaft gekennzeichnete Beilage ist nach Auffassung des PR-Ethik-Rates geeignet, die Leserinnen und Leser in die Irre zu führen. Der PR-Ethik-Rat schließt sich daher der vorliegenden Beschwerde an und rügt die „Sportwoche“ für mangelnde Transparenz bei der Trennung von Werbung und Redaktion.

Den „Kurier“ rügt der PR-Ethik-Rat wegen mangelhafter bzw. fehlender Kennzeichnung der unter „Big Business“ laufenden Wirtschaftsbeilagen. In den vier Ausgaben vom 31. März, 29. September und 24. November 2011 sowie vom 29. März 2012 sind dem Rat deutliche Verbindungen zwischen der redaktionellen Berichterstattung und Anzeigenkunden aufgefallen. Auf Anfrage des Ethik-Rats teilte der Kurier in verschiedenen Stellungnahmen mit, „dass jeder bezahlte Artikel […] als ‚Werbung‘, ‚Anzeige‘ oder ‚Entgeltliche Einschaltung‘ gekennzeichnet ist. […] beim Kurier ist also einerseits durch das Redakteursstatut, andererseits in der Person unseres Chefredakteurs klar gestellt, dass es diese Vermischung nicht gibt.“ Der Rat stellt fest, dass es in jeder der erwähnten Beilagen einige (wenige) redaktionell aufgemachte Berichte gibt, die mit „Anzeige“ gekennzeichnet sind. Der insgesamt kommerzielle Charakter der „Big Business“-Beilagen wird jedoch nur in der Ausgabe vom 24. November 2011 mit dem Vermerk „entgeltliche Sonderbeilage“ im Impressum angesprochen. In der darauffolgenden Beilage vom 29. März 2012 fehlt dieser Hinweis bereits wieder. Wenngleich der Kurier argumentiert, dass „nicht gekennzeichnete Beiträge nicht bezahlt sind“, will der PR-Ethik-Rat nicht an einen Zufall glauben, wenn etwa in „Big Business“ vom 29. September 2011 unter anderem von zwölf Inserenten immerhin elf auch in einem ausführlichen Interview eines führenden Managers zu Wort kommen. Der PR-Ethik-Rat kommt zu dem Schluss, dass die „Big Business“-Beilagen nicht eindeutig als kommerzielle Produkte erkennbar und daher geeignet sind, die Leserinnen und Leser in die Irre zu führen. Auch ein einmaliger, kleingedruckter Vermerk im Impressum einer Ausgabe reicht nicht aus, Klarheit zu schaffen. Für die Leserinnen und Leser ist nicht erkennbar, welches bezahlte Produkt sie vor sich haben. Diese fehlende Transparenz wird vom Rat gerügt.

Weitere Informationen zu diesen Sprüchen unter www.prethikrat.at/beschwerden/beschwerdefaelle.html

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