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Behindert das geltende Urheberrecht Kreativität?

Die Sparte Information und Consulting der WKO lud zu Urheberrechtsgesprächen, die die aktuelle Situation im Urheberrecht aus der Sicht der Wirtschaft und der Nutzer beleuchten sollten. Dominiert wurde der Nachmittag von kino.to. Am Vormittag wurden aber neue Denkansätze für eine Weiterentwicklung des Urheberrechtes für die digitale Realität vorgetragen.

Dr. Till Kreuzer von irights.info, einem Thinktank zum Thema Kreativität und Urheberrechte in der digitalen Welt, konnte mit seinem spannenden Vortrag die aktuellen Kollisionen im Urheberrecht eindrucksvoll darstellen. Für diese gibt es ganz einfach keine Lösung, da es sich um einerseits neue Phänomene handelt – wie etwa Youtube-Videos, die beim Urheberrecht noch nicht mitgedacht werden konnten. Auf der anderen Seite zeigte Dr. Kreuzer auf, dass es sich bei transformativen Werken, die andere Werke zitieren und weiterverarbeiten, um kein neues Phänomen handelt.

Andy Warhol und Patricia Caulfield als verfolgungswürdige Urheberrechtsbrecher

Aus der heutigen Sicht und Interpretation des Urheberrechtes gelten Künstler Andy Warhol eindeutig als Urheberrechtsbrecher, da sie für ihre Werke, die Werke anderer Urheber direkt verwendet haben und damit in deren Rechte eingegriffen haben. Rein urheberrechtlich gilt auch das Argument nicht, dass es sich bei Warhol ja um einem Künstler gehandelt hat. Erstens war dieses Urteil in seiner Anfangszeit wohl auch nicht unbestritten, zum zweiten handelt es sich um ein Recht von Menschen und nicht von Künstlern. Damit ist auch der Begriff des User Generated Content keine urheberrechtlich relevante Unterscheidung.

Jeder Mensch (und jeder User) ist Urheber

In der heute kolportierten Interpretation von Urheberrecht kann man jeden Urheber aber als Piraten bezeichnen, so Dr. Kreuzer. Schon Isaac Newton hat gesagt, dass wir auf den Schultern von Riesen stehen und meinte damit das angereicherte Wissen der Vorgenerationen. Wenn wir dieses nun aus urheberrechtlichen Erwägungen nicht mehr verwenden dürften, dann wären wir einerseits Zwerge und würden andererseits die alten Riesen zu Verbrechern stempeln. Es gibt wahrscheinlich kein einziges Werk, das naturalistisch aus einem Künstler selbst heraus ohne jegliches Vorwissen und Vorerfahrungen geschaffen wurde.

Bastard Pop und Axolotl Roadkill

Die Autorin Helene Hegemann wurde als Plagiatorin bezeichnet, weil sie aus einem Blog Inhalte übernommen hatte und nicht gekennzeichnet hatte. In dieser Interpretation wäre Dichterfürst Goethe einer der größten Plagiatoren der Geschichte und mit ihm auch fast alle anderen Urheber, die jetzt noch berühmt und beliebt sind. Der Bastard Pop war eine eigene Richtung, die die Musik verschiedener Künstler zu einem neuen ganzen mischte. Dafür wurden diese Werke natürlich benötigt. So wurde etwa das White Album der Beatles und Jay-Z Black Album zu einem Grey Album vermischt. Das geschah auf sehr kreative Weise und für den Zuhörer wohl ein neues Erlebnis. Die Rechtsabteilungen der Musikverlage setzten der gesamten Kunstrichtung ein jähes Ende.

Ohne Erfolg geht es gut

Besonders betrüblich für den wirtschaftlichen Erfolg von jungen Künstlern ist, dass sie in der Regel nicht behelligt werden, solange sie keinen Erfolg haben. Kaum stellt sich eine gewisse Bekanntheit ein, wird ihnen ihre Arbeit verboten und verunmöglicht. Das geschieht auch, wenn es keinerlei wirtschaftliches Interesse zu verteidigen gibt aus juristischem Prinzip heraus. Hier setzt Dr. Kreuzer an mit seinem Vorwurf, dass das Urheberrecht Kreativität und künstlerische Entwicklung und wirtschaftlichen Erfolg von neuen Künstlern verhindert und das Establishment der bestehenden Rechteinhaber schützt. Diese Rechteinhaber sind aufgrund der tatsächlichen vertraglichen Struktur nicht die Künstler, sondern Unternehmen, die ihre Interessen ohne Rücksicht auf die Kunst vertreten.

Neue Lösungsansätze

Die Veränderung des Urheberrechtes ist mehr als überfällig und wird noch über die nächsten Jahre eine intensive Diskussion bedeuten. irights.info hat einen neuen Ansatz dazu entwickelt, über den wir demnächst berichten werden.

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Florian Laszlo

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